Umsatzsteuerbefreit vorbestellen

Mehrwertsteuerfreie Lieferung von Solaranlagen und Komponenten 2023 an Privatkunden

Die Bundesregierung plant im Gesetzentwurf des Jahressteuergesetzes (JstG 2022) erhebliche Steuererleichterungen für Betreiber von Photovoltaikanlagen und Komponenten für entsprechende Systeme. Dies betrifft sowohl die Ertragssteuer, welche beim Verkauf des erzeugten Stroms anfällt, als auch die Umsatzsteuer für Erwerb, Lieferung und Installation von Photovoltaikanlagen und Stromspeichern.  

Umsatzsteuerbefreit vorbestellen

Wir gehen davon aus, dass die Befreiung von der Mehrwertsteuer ab 01.01.2023 für große Teile unseres Sortiments gilt. Wir möchten daher unseren Kunden schon jetzt die Möglichkeit der Vorbestellung anbieten und zwar wie folgt:

 Senden Sie uns Ihre Bestellung an die Mailadresse mail@frenchman.eu

Bestellen Sie nicht zusätzlich im Shop!

Die Bestellung muss folgende Informationen beinhalten:
    • Vollständiger Name
    • Vollständige Rechnungs- und ggf. abweichende Lieferanschrift
    • Eine gültige Telefonnummer
    • Sofern die Zahlung via PayPal gewünscht ist, eine gültige PayPal Mailadresse für das Zusenden einer Zahlungsaufforderung via PayPal

     

    Bearbeitung Ihrer Bestellung

    • Die Anlage der Bestellung erfolgt zunächst einschließlich der aktuell gültigen Umsatzsteuer i.H.v. 19%
    • Die Bezahlung des Auftrages kann netto erfolgen, also im Falle der Banküberweisung ist der Betrag ohne Umsatzsteuer (ist separat ausgewiesen) zu überweisen und im Falle der Zahlung via PayPal senden wir die Zahlungsaufforderung ebenfalls über den Nettobetrag
    • Im System stehen zu diesem Zeitpunkt noch 19% Umsatzsteuer zur Zahlung offen
    • Die Bezahlung muss binnen 10 Tagen nach Auftragserteilung erfolgen, der Auftrag muss andernfalls storniert werden
    • Sobald das Gesetz durch Bundestag und Bundesrat beschlossen ist werden wir auf dieser Seite darüber informieren – auch werden wir im Falle von Änderungen eine Nachricht per Newsletter an alle registrierten Kunden versenden – die Anmeldung kann auf unserer Webseite durch Eintragung Ihrer Mailadresse erfolgen hierfür einfach ganz nach unten scrollen und unter „Zum Newsletter anmelden“ Mailadresse eintragen
    • Nach Gesetzbeschluss ändern wir alle offenen Aufträge entsprechend ab auf 0% Mehrwertsteuer, die Aufträge sind somit aus buchhalterischer Sicht für den Versand freigegeben
    • Intern müssen die Aufträge bis 01.01.2023 gesperrt bleiben, da die Auslieferung und Fakturierung dieser Bestellung zwingend in 2023 erfolgen muss -> eine Freigabe erfolgt erst danach
    • Eine Auftragsbezogene Information zum voraussichtlichen Lieferdatum erhalten Sie in Ihrer Auftragsbestätigung

     

    Wir möchten an dieser Stelle ausdrücklich darauf hinweisen, dass eine Mehrwertsteuerfreie Lieferung Ihrer Bestellung nur erfolgt, wenn die gesetzlichen Rahmenbedingungen dies zulassen. Wir werden über Änderungen auf dieser Seite informieren, sowie per Newsletter. Sollten wir nach Beauftragung und Bezahlung weitere Informationen, Dokumente oder Bestätigungen brauchen, weil der Gesetzgeber dies verlangt, werden wir Sie darüber proaktiv informieren. Sollte Ihre Bestellung Artikel enthalten die unserer Ansicht nach nicht unter das neue Gesetz fallen, informieren wir Sie darüber ebenfalls proaktiv und schlagen eine entsprechend angepasste Vorgehensweise vor.

    Hintergrund-Informationen

    Sagen lässt sich, dass insbesondere für uns als Onlinehändler aktuell nicht zweifelsfrei klar ist, wie das neue Gesetz umgesetzt werden soll. Dies liegt in erster Linie daran, dass das Gesetz noch nicht beschlossen ist. Auf Nachfrage von Offgridtec beim Bundesfinanzministerium vor wenigen Tagen erhielten wir nachfolgende Auskunft: „Das Jahressteuergesetz ist derzeit Gegenstand der Beratungen im Deutschen Bundestag, befindet sich also im Gesetzgebungsprozess. Während diesem können sich noch Änderungen ergeben. Es gibt noch keine gültige Rechtslage. Das Maßnahmenpaket tritt voraussichtlich zum 1. Januar 2023 in Kraft.“

    Laut Entwurf soll die Befreiung von der Mehrwertsteuer gelten für:

    1. die Lieferungen von Solarmodulen an den Betreiber einer Photovoltaikanlage, einschließlich der für den Betrieb einer Photovoltaikanlage wesentlichen Komponenten und der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Photovoltaikanlage auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden, installiert wird. Die Voraussetzungen des Satzes 1 gelten als erfüllt, wenn die installierte Bruttoleistung der Photovoltaikanlage laut Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 Kilowatt (Peak) beträgt oder betragen wird;
    2. den innergemeinschaftlichen Erwerb, der in Nummer 1 bezeichneten Gegenstände, die die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllen;
    3. die Einfuhr der in Nummer 1 bezeichneten Gegenstände, die die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllen;
    4. die Installation von Photovoltaikanlagen sowie der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Lieferung der installierten Komponenten die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllt.“

    Für uns als Online Händler ergeben sich aus diesen Punkten die folgenden Fragen:

    1. was bedeutet „in der Nähe von Privatwohnungen“?
    2. Muss jede Anlage also im Marktstammdatenregister eingetragen sein, um vom Nullsteuersatz profitieren zu können? (die Anmeldung jeder Anlage dort wäre einfach und schnell erledigt)
    3. Muss das Vorliegen der Voraussetzungen durch uns als Händler geprüft und dokumentiert werden?
    Hier erscheinen uns insbesondere die Fragen 2 & 3 sehr wesentlich, da die Anlagengröße von weniger als 30kWp als erste Voraussetzung angegeben wird um von der Umsatzsteuerbefreiung für die Anlage + Speicher und wesentlicher Komponenten zu profitieren.
    Eine Überprüfungs- und Dokumentationspflicht ist bisher nicht bekannt. Daher gehen wir aktuell davon aus, dass die Voraussetzungen gegeben sind, die oben genannten Voraussetzungen erfüllt sind (Anlagengröße, Eintragung im Marktstammdatenregister, Wesentliche Komponenten für Anlagen zur Stromerzeugung, einschließlich deren Speicher).
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